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Offizielle Internetpräsentation der Vermieter Schiepek, Dinkelsbühl.

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Keine Abmahnung ohne Kontakt!

Sollte der Inhalt dieser Webseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, informieren Sie uns ohne Kostennote. Zu Recht beanstandeten Passagen werden unverzüglich entfernt oder ergänzt, ohne dass es der Einschaltung eines Rechtsbeistandes bedarf. Dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden im Sinne der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen.

Vermieterverbund Schiepek, Gersbronn 7, 91550 Dinkelsbühl, 09851/6423

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AGB`s und Hausordnung

Die AGB´s und die Hausordnung sind Bestandteil des Vertrages zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch. Mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch (auch eines mündlichen Vertrages zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch) über eine Immobilie (auch Ferienimmobilie) ist der Mieter mit den AGB´s und der Hausordnung einverstanden und erklärt sich bereit, diese einzuhalten.

Im folgenden wird der des Vertrag zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch zur besseren Lesbarkeit als Vertrag bezeichnet. Grundsätzlich handelt es sich bei allen Objekten der Vermieter Schiepek immer um Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch.

Es besteht keine Möglichkeit des Verbleibs außerhalb des Zeitraumes des Vertrages in den Räumlichkeiten. Das bedeutet, dass der Mieter nach einer Kündigung, bzw. nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes die Immobilie sofort zu verlassen hat.

Der Mieter erklärt sich mit dem Zustandekommen des Vertrages einverstanden, dass der Vermieter beim Nichtverlassen, bzw. Nicht-Räumen der Immobilie diese selbständig betreten und räumen/ausräumen kann.

Der Vermieter wird dann die geräumten Gegenstände und Dinge des Mieters einlagern. Für eventuell bei der Räumung entstehenden Schäden an den Gegenständen/Dingen des Mieters wird vom Vermieter kein Schadensersatz geleistet.

Die geräumten und eingelagerten Gegenstände/Dinge werden vom Vermieter an den Mieter nach Bezahlung der Einlagerungsgebühr von 25,-- € pro Tag ausgehändigt.

Sollten die eingelagerten Gegenstände/Dinge vom Vermieter nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Mietzeitraumes oder der Kündigung abgeholt werden, ist der Mieter damit einverstanden, dass diese unentgeltlich in den Besitz und das Eigentum des Vermieters übergehen. Daneben ist der Vermieter berechtigt die geräumten Gegenstände/Dinge auf Kosten des Vermieters zu entsorgen.

- Bezahlung: Die Bezahlung des Preises erfolgt immer zum Monatsbeginn im Voraus, bzw. bei der Ferienwohnung spätestens vier Wochen vor dem Anreisetag.

- Ausstehende Mietpreise: Für den Fall, dass der Mieter die ausstehenden Mieten nicht fristgerecht zahlt, steht es dem Eigentümer frei aus diesem Grund fristlos zu kündigen.

- Stornierung: Bei Stornierung des Vertrages bzw. Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung hat der Mieter den vereinbarte Preis zu bezahlen.

Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Immobilie bestellt und zugesagt, bzw. bereitgestellt worden ist.

- Anreise/Abreise bei der Ferienwohnung Blumenweg: Unsere reservierte Ferienwohnungen steht dem Kunden von 16 Uhr am Anreisetag und bis um 10 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

In allen anderen Immobilien der Eigentümergemeinschaft müssen An- und Abreiseuhrzeiten vorab vereinbart werden.

- Umgang mit den Immobilien: Der Mieter hat die Einrichtung der Immobilien pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen und Beschädigungen, die über das Normalmaß der Inanspruchnahme hinausgehen herausstellen, sind wir berechtigt, dem Mieter die Reparatur- und/oder Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

Umbauten sind grundsätzlich untersagt. Das Mobiliar darf nicht umgestellt werden.

Werden Geräte, Mobiliar usw. eingestellt muss dies immer vom Vermieter genehmigt werden.

- Aufenthalt in den Immobilien: In den Objekten dürfen sich nur die im Vertrag angegebenen oder mündlich vereinbarten Personen aufhalten. Besuche und Übernachtungsgäste müssen den Eigentümern gemeldet werden und diese müssen sich damit ausdrücklich einverstanden erklären.

- Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für angebrachte Sachen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen von höherer Gewalt kann der Eigentümer nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

- Haftung des Mieters: Der Mieter und seine Begleitpersonen haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden am Inventar und an der Bausubstanz der gemieteten Immobilie. Schäden müssen sofort dem Eigentümer mitgeteilt werden und können in der Regel über die private Haftpflichtversicherung reguliert werden.

- Während des Vertragszeitraums ist der Mieter für die Wegsicherungspflicht (Räum- und Streupflicht) auf dem Grundstück und den anliegenden Gehsteigen/Gehwegen/Straßen verantwortlich. Vom Eigentümer werden im Überlassungszeitraum keine Serviceleistungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit im jeweiligen genutzten Objekt und auf dem jeweiligen Grundstück erbracht. Der Mieter ist sich ausdrücklich darüber im Klaren, dass die Verkehrssicherungspflicht auf ihn übergeht und von ihm gewährleistet werden muss.

Nicht notwendig ist die Verkehrsicherungspflicht in Immobilien, bei denen es eine Hausmeisterdienst gibt. Der Mieter hat sich im Vorfeld des Beherberungsvertrages darüber mit dem Eigentümer ins Benehmen zu setzen.

- Leerstand: In Zeiten von Leerständen (der Mieter hält sich länger als zwei Tage nicht im Objekt auf) müssen wir darüber informiert werden. Weiter ist der Mieter dafür verantwortlich, dass in Zeiten des Leerstandes die Hauptwasserhähne (in Wohnungen Kalt- und Warmwasser) abgesperrt werden und die Stromkreisläufe getrennt werden müssen. Die Heizung ist auf Frostschutz zu stellen. Schäden durch Wasser, Feuer, Frost (z.B. austretendes Wasser durch nicht verschlosseene Entnahmestellen, Brand durch nicht getrennte Elektroanlagen, Heizungsbeschädigungen durch Frost) hat der Mieter vollumfänglich zu zahlen.

-Störungen und Mängel: Diese müssen dem Eigentümer unverzüglich angezeigt werden, Reklamationen binnen 12 Stunden nach Bezug. Wir werden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter verpflichtet sich, das ihm Zumutbare beizutragen, einen Schaden so gering wie möglich zu halten oder die Störung zu beheben.

- Preisminderung: Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der überlassenen Immobilie sind sofort dem Eigentümer mitzuteilen. Der Mieter gewährt dem Eigentümer eine Frist von 48 Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.

- Vorzeitige Abreise bei der Ferienwohnung Blumenweg: Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Preises. Wir werden uns jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu verrechnen.

- Hausrecht: Der Eigentümer hat jederzeit das Recht die überlassene Immobilie auch ohne Wissen des Mieters zu zu betreten. Selbstverständlich wird dies immer in Rücksprache mit dem Mieter vorgenommen - grundsätzlich ist jedoch der Mieter damit einverstanden, dass die Immobilie auch ohne sein Wissen jederzeit betreten werden kann.

- Kündigung: Bei Verstoß gegen eine einzelne oder mehrerer dieser Bedingungen kann der Eigentümer den Vertrag einseitig sofort kündigen und der Mieter hat die Immobilie sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises besteht nicht.

- Mietschuld: Bei Ausbleiben des Mietzinses kann der Mieter mit sofortiger Wirkung vom Eigentümer gekündigt werden. Die Kündigung ist auch mündlich geäußert bindend. Der Mieter ist sich darüber bewusst, dass er die Immobilie sofort mit Erhalt der Kündigung (auch mündlichen Kündigung) zu verlassen hat.

- Haustiere: Haustiere dürfen nur nach vorheriger Rücksprache/Vereinbarung, bzw. nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers in die Immobilie mitgebracht werden.

- Haustiere: In den Immobilien dürfen Haustiere während des Beherbergungszeitraumes nicht alleine in den Objekten gelassen werden.

- Internet: Der das Internet der Eigentümer nutzende Mieter verpflichtet sich und versichert nur legale Seite im Internet aufzurufen und keine kriminellen Taten zu begehen. Verursachte Schäden, bzw. Abmahnkosten werden an den Mieter weitergereicht und müssen von diesem beglichen werden.

Der Mieter ist verpflichtet, diese Informationen an dessen Untermieter weiter zu geben.

- Internet: Der das Internet nutzende Mieter ist mit der Weitergabe seiner Daten an Geschädigte und Abmahnvereine, Abmahnanwälte, etc. durch seine Nutzung einverstanden.

- Höhere Gewalt: Der Eigentümer hat die Möglichkeit bei Nichtbenutzbarkeit der überlassenen Immobilie (z.B. nach Brand, bei Wasserschaden, bei längerfristigen technischen Defekten, usw.) den Vertrag kurzfristig zu kündigen. Der Eigentümer kann nicht in Regress genommen werden, wenn die Nutzung vom Mieter nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.

 

- Ferienwohnung Blumenweg Besonderheit: Bei dem Ferienobjekten Blumenweg behalten wir uns vor Kurzzeiturlaubern (unter vier Nächte Buchungsanfragen) ein eigenes Angebot zu unterbreiten, das die höheren Kosten für den Aufwand berücksichtigt.

Weiter behalten wir uns vor in der Hauptreisezeit die Ferienwohnung nicht unter einer Woche zu überlassen. Kurzfristige Anfragen auch über kürzere Buchungszeiträume werden gerne geprüft.

 

- Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen Bedingungen zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Vertragsbestandteile und -bedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.

Erfüllungs- und Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dinkelsbühl.

Rechtswahl: angewendet wird das deutsche Recht.

Unsere AGB´s und die Hausordnung sind Bestandteil des Mietvertrages zum vorübergehendem Gebrauch

 

 

Hausordnung:

- Inventar, Möbel, Fernseher: Der Mieter verpflichtet sich mit dem Inventar pfleglich umzugehen. Ebenso darf das Mobiliar nur mit Einverständnis der Vermieter umgestellt werden.

Die TV-Geräte dürfen nicht umprogrammiert werden. Mehr als die eingestellten Programme sind nicht zu empfangen.

Das vermietete Objekt muss in einem sauberen Zustand am Ende der Beherbergungszeitraumes verlassen werden. Dazu gehört das Spülen des Geschirrs und die Trennung und Entsorgung Ihrer Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse! Die Spülmaschine muss ausgeräumt sein.

- Energie: Der Mieter verpflichet sich mit der Energie(Strom, Wasser, Heizung) umsichtig und sparsam umzugehen.

- Rauchen: Das Rauchen ist in den vermieteten Objekten nicht erlaubt. Für Raucher stehen Aschenbecher auf der Terrasse/dem Balkon bereit.

- Backofen, Grillroste: Die Reinigung des Backofens und der Grillroste (Anmerkung: im Objekt St.-Leonhard erlaubt die Haupthausvereinbarung kein Grillen) sind immer vom Mieter zu reinigen.

- Tierfreunde: Diese verpflichten sich, am Abreisetag Staub zu saugen.

- Alle anderen Kunde/Nutzer haben das Objekt besenrein zu verlassen.

- Kaminofen: Die sich in einzelnen Objekten befindlichen Kamin- und Kachelöfen dürfen nur nach Rücksprache und Genehmigung durch den Eigentümer benutzt werden.

- Ruhezeiten: Der Mieter ist verpflichtet, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagruhe einzuhalten. In allen Immobilien der Eigentümergemeinschaft muss aus Rücksicht auf Andere zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr Ruhe gehalten werden.