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AGB`s und Hausordnung
Die AGB´s und die Hausordnung sind Bestandteil des
Vertrages zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch.
Mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Vermietung zum
vorübergehenden Gebrauch (auch eines mündlichen
Vertrages zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch)
über eine Immobilie (auch Ferienimmobilie) ist der
Mieter mit den AGB´s und der Hausordnung einverstanden
und erklärt sich bereit, diese einzuhalten.
Im folgenden wird der des Vertrag zur Vermietung zum vorübergehenden
Gebrauch zur besseren Lesbarkeit als Vertrag bezeichnet.
Grundsätzlich handelt es sich bei allen Objekten der
Vermieter Schiepek immer um Vermietungen zum vorübergehenden
Gebrauch.
Es besteht keine Möglichkeit des Verbleibs außerhalb
des Zeitraumes des Vertrages in den Räumlichkeiten.
Das bedeutet, dass der Mieter nach einer Kündigung,
bzw. nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraumes die Immobilie
sofort zu verlassen hat.
Der Mieter erklärt sich mit dem Zustandekommen des
Vertrages einverstanden, dass der Vermieter beim Nichtverlassen,
bzw. Nicht-Räumen der Immobilie diese selbständig
betreten und räumen/ausräumen kann.
Der Vermieter wird dann die geräumten Gegenstände
und Dinge des Mieters einlagern. Für eventuell bei
der Räumung entstehenden Schäden an den Gegenständen/Dingen
des Mieters wird vom Vermieter kein Schadensersatz geleistet.
Die geräumten und eingelagerten Gegenstände/Dinge
werden vom Vermieter an den Mieter nach Bezahlung der Einlagerungsgebühr
von 25,-- € pro Tag ausgehändigt.
Sollten die eingelagerten Gegenstände/Dinge vom Vermieter
nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Mietzeitraumes
oder der Kündigung abgeholt werden, ist der Mieter
damit einverstanden, dass diese unentgeltlich in den Besitz
und das Eigentum des Vermieters übergehen. Daneben
ist der Vermieter berechtigt die geräumten Gegenstände/Dinge
auf Kosten des Vermieters zu entsorgen.
- Bezahlung: Die Bezahlung des Preises erfolgt immer
zum Monatsbeginn im Voraus, bzw. bei der Ferienwohnung spätestens
vier Wochen vor dem Anreisetag.
- Ausstehende Mietpreise: Für den Fall, dass
der Mieter die ausstehenden Mieten nicht fristgerecht zahlt,
steht es dem Eigentümer frei aus diesem Grund fristlos
zu kündigen.
- Stornierung: Bei Stornierung des Vertrages bzw.
Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistung hat der Mieter
den vereinbarte Preis zu bezahlen.
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Immobilie bestellt
und zugesagt, bzw. bereitgestellt worden ist.
- Anreise/Abreise bei der Ferienwohnung Blumenweg:
Unsere reservierte Ferienwohnungen steht dem Kunden von
16 Uhr am Anreisetag und bis um 10 Uhr am Abreisetag zur
Verfügung.
In allen anderen Immobilien der Eigentümergemeinschaft
müssen An- und Abreiseuhrzeiten vorab vereinbart werden.
- Umgang mit den Immobilien: Der Mieter hat die
Einrichtung der Immobilien pfleglich zu behandeln und insbesondere
grobe Verschmutzungen und Beschädigungen zu vermeiden.
Falls sich Verschmutzungen und Beschädigungen, die
über das Normalmaß der Inanspruchnahme hinausgehen
herausstellen, sind wir berechtigt, dem Mieter die Reparatur-
und/oder Reinigungskosten nachträglich in Rechnung
zu stellen.
Umbauten sind grundsätzlich untersagt. Das Mobiliar
darf nicht umgestellt werden.
Werden Geräte, Mobiliar usw. eingestellt muss dies
immer vom Vermieter genehmigt werden.
- Aufenthalt in den Immobilien: In den Objekten
dürfen sich nur die im Vertrag angegebenen oder mündlich
vereinbarten Personen aufhalten. Besuche und Übernachtungsgäste
müssen den Eigentümern gemeldet werden und diese
müssen sich damit ausdrücklich einverstanden erklären.
- Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Für angebrachte Sachen
haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen
von höherer Gewalt kann der Eigentümer nicht zur
Rechenschaft gezogen werden.
- Haftung des Mieters: Der Mieter und seine Begleitpersonen
haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden
am Inventar und an der Bausubstanz der gemieteten Immobilie.
Schäden müssen sofort dem Eigentümer mitgeteilt
werden und können in der Regel über die private
Haftpflichtversicherung reguliert werden.
- Während des Vertragszeitraums ist der Mieter
für die Wegsicherungspflicht (Räum- und Streupflicht)
auf dem Grundstück und den anliegenden Gehsteigen/Gehwegen/Straßen
verantwortlich. Vom Eigentümer werden im Überlassungszeitraum
keine Serviceleistungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit
im jeweiligen genutzten Objekt und auf dem jeweiligen Grundstück
erbracht. Der Mieter ist sich ausdrücklich darüber
im Klaren, dass die Verkehrssicherungspflicht auf ihn übergeht
und von ihm gewährleistet werden muss.
Nicht notwendig ist die Verkehrsicherungspflicht in Immobilien,
bei denen es eine Hausmeisterdienst gibt. Der Mieter hat
sich im Vorfeld des Beherberungsvertrages darüber mit
dem Eigentümer ins Benehmen zu setzen.
- Leerstand: In Zeiten von Leerständen (der
Mieter hält sich länger als zwei Tage nicht im
Objekt auf) müssen wir darüber informiert werden.
Weiter ist der Mieter dafür verantwortlich, dass in
Zeiten des Leerstandes die Hauptwasserhähne (in Wohnungen
Kalt- und Warmwasser) abgesperrt werden und die Stromkreisläufe
getrennt werden müssen. Die Heizung ist auf Frostschutz
zu stellen. Schäden durch Wasser, Feuer, Frost (z.B.
austretendes Wasser durch nicht verschlosseene Entnahmestellen,
Brand durch nicht getrennte Elektroanlagen, Heizungsbeschädigungen
durch Frost) hat der Mieter vollumfänglich zu zahlen.
-Störungen und Mängel: Diese müssen
dem Eigentümer unverzüglich angezeigt werden,
Reklamationen binnen 12 Stunden nach Bezug. Wir werden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter verpflichtet
sich, das ihm Zumutbare beizutragen, einen Schaden so gering
wie möglich zu halten oder die Störung zu beheben.
- Preisminderung: Bei einem kurzfristigen Ausfall
von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen
Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch
auf Preisminderung. Mängel an der überlassenen
Immobilie sind sofort dem Eigentümer mitzuteilen. Der
Mieter gewährt dem Eigentümer eine Frist von 48
Stunden zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen
werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet
werden.
- Vorzeitige Abreise bei der Ferienwohnung Blumenweg:
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf
Erstattung des Preises. Wir werden uns jedoch bemühen
die Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen
entsprechend zu verrechnen.
- Hausrecht: Der Eigentümer hat jederzeit das
Recht die überlassene Immobilie auch ohne Wissen des
Mieters zu zu betreten. Selbstverständlich wird dies
immer in Rücksprache mit dem Mieter vorgenommen - grundsätzlich
ist jedoch der Mieter damit einverstanden, dass die Immobilie
auch ohne sein Wissen jederzeit betreten werden kann.
- Kündigung: Bei Verstoß gegen eine
einzelne oder mehrerer dieser Bedingungen kann der Eigentümer
den Vertrag einseitig sofort kündigen und der Mieter
hat die Immobilie sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf
Rückerstattung des Preises besteht nicht.
- Mietschuld: Bei Ausbleiben des Mietzinses kann der
Mieter mit sofortiger Wirkung vom Eigentümer gekündigt
werden. Die Kündigung ist auch mündlich geäußert
bindend. Der Mieter ist sich darüber bewusst, dass
er die Immobilie sofort mit Erhalt der Kündigung (auch
mündlichen Kündigung) zu verlassen hat.
- Haustiere: Haustiere dürfen nur nach vorheriger
Rücksprache/Vereinbarung, bzw. nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Eigentümers in die Immobilie mitgebracht
werden.
- Haustiere: In den Immobilien dürfen Haustiere
während des Beherbergungszeitraumes nicht alleine in
den Objekten gelassen werden.
- Internet: Der das Internet der Eigentümer
nutzende Mieter verpflichtet sich und versichert nur legale
Seite im Internet aufzurufen und keine kriminellen Taten
zu begehen. Verursachte Schäden, bzw. Abmahnkosten
werden an den Mieter weitergereicht und müssen von
diesem beglichen werden.
Der Mieter ist verpflichtet, diese Informationen an dessen
Untermieter weiter zu geben.
- Internet: Der das Internet nutzende Mieter ist
mit der Weitergabe seiner Daten an Geschädigte und
Abmahnvereine, Abmahnanwälte, etc. durch seine Nutzung
einverstanden.
- Höhere Gewalt: Der Eigentümer hat die
Möglichkeit bei Nichtbenutzbarkeit der überlassenen
Immobilie (z.B. nach Brand, bei Wasserschaden, bei längerfristigen
technischen Defekten, usw.) den Vertrag kurzfristig zu kündigen.
Der Eigentümer kann nicht in Regress genommen werden,
wenn die Nutzung vom Mieter nicht angetreten werden kann
oder abgebrochen werden muss.
- Ferienwohnung Blumenweg Besonderheit: Bei dem
Ferienobjekten Blumenweg behalten wir uns vor Kurzzeiturlaubern
(unter vier Nächte Buchungsanfragen) ein eigenes Angebot
zu unterbreiten, das die höheren Kosten für den
Aufwand berücksichtigt.
Weiter behalten wir uns vor in der Hauptreisezeit die Ferienwohnung
nicht unter einer Woche zu überlassen. Kurzfristige
Anfragen auch über kürzere Buchungszeiträume
werden gerne geprüft.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine der zuvor beschriebenen
Bedingungen zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch
rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß
am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen
Vertragsbestandteile und -bedingungen bleiben davon unberührt
und weiterhin gültig.
Erfüllungs- und Zahlungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Dinkelsbühl.
Rechtswahl: angewendet wird das deutsche Recht.
Unsere AGB´s und die Hausordnung sind Bestandteil
des Mietvertrages zum vorübergehendem Gebrauch
Hausordnung:
- Inventar, Möbel, Fernseher: Der Mieter verpflichtet
sich mit dem Inventar pfleglich umzugehen. Ebenso darf das
Mobiliar nur mit Einverständnis der Vermieter umgestellt
werden.
Die TV-Geräte dürfen nicht umprogrammiert werden.
Mehr als die eingestellten Programme sind nicht zu empfangen.
Das vermietete Objekt muss in einem sauberen Zustand am
Ende der Beherbergungszeitraumes verlassen werden. Dazu
gehört das Spülen des Geschirrs und die Trennung
und Entsorgung Ihrer Abfälle in die dafür vorgesehenen
Behältnisse! Die Spülmaschine muss ausgeräumt
sein.
- Energie: Der Mieter verpflichet sich mit der Energie(Strom,
Wasser, Heizung) umsichtig und sparsam umzugehen.
- Rauchen: Das Rauchen ist in den vermieteten Objekten
nicht erlaubt. Für Raucher stehen Aschenbecher
auf der Terrasse/dem Balkon bereit.
- Backofen, Grillroste: Die Reinigung des Backofens
und der Grillroste (Anmerkung: im Objekt St.-Leonhard erlaubt
die Haupthausvereinbarung kein Grillen) sind immer vom Mieter
zu reinigen.
- Tierfreunde: Diese verpflichten sich, am Abreisetag
Staub zu saugen.
- Alle anderen Kunde/Nutzer haben das Objekt besenrein
zu verlassen.
- Kaminofen: Die sich in einzelnen Objekten befindlichen
Kamin- und Kachelöfen dürfen nur nach Rücksprache
und Genehmigung durch den Eigentümer benutzt werden.
- Ruhezeiten: Der Mieter ist verpflichtet, die
öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagruhe
einzuhalten. In allen Immobilien der Eigentümergemeinschaft
muss aus Rücksicht auf Andere zwischen 22:00 Uhr und
8:00 Uhr Ruhe gehalten werden.
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